Vortrag Leistungen der Pflegeversicherung 15.10.2020
Chronik der SENU-Ndk
Leistungen der
Pflegeversicherung
(VHo) Für eine coronabedingt begrenzte Anzahl von
Mitgliedern bot die Senioren-Union Niederkassel eine Informationsveranstaltung
im Restaurant „Zur Alten Post“ in Rheidt an unter dem Motto „Leistungen der
Pflegeversicherung und deren Einsatzmöglichkeiten“ sowie „Ersatzleistungen – Angebote
zur Unterstützung im Alltag“.
Die beiden sehr kompetenten
Vortragenden Beate Hupperich-Bannick und Cornelia Timmers von der Firma ‚Rahm
Zentrum für Gesundheit GmbH‘ aus Troisdorf referierten engagiert und
ausführlich den Anwesenden zum Thema.
Zur Beantragung und zu den
Pflegeleistungen sollte man sich bei Bedarf professionell beraten lassen, da
bei den meisten Menschen der überwiegende Wunsch der Betroffenen die häusliche
Pflege in vertrauter Umgebung ist.
Viele Pflegedienste bieten neben
der Firma Rahm diese Pflege im häuslichen Umfeld an. Um diesem Wunsch zu
entsprechen empfiehlt es sich, eine Patientenverfügung oder Betreuungsvollmacht
zu erstellen, in der festgelegt ist, dass im Fall einer Pflegebedürftigkeit
diese zu Hause erfolgen soll. Die Pflegedienste beraten auch bei der
Pflegegrad-Beantragung und unterstützen bei der Antragstellung bei
Krankenkasse, Pflegekasse oder Medizinischem Dienst der Krankenkassen (MDK).
Je nach Schwere der Erkrankung
stellt der MDK bei einem Hausbesuch den Pflegegrad 1 – 5 der betroffenen Person
fest.
Entsprechend des festgestellten
Pflegegrades gibt es für die erforderlichen Leistungen (Pflegeleistungen,
Pflegegeld, Tagespflege) unterschiedlich hohe Geldbeträge, die je nach Art der
Pflegebetreuung direkt an die beauftragte Pflegekraft oder Pflegefirma auf
Nachweis ausbezahlt wird. Dabei ist zu beachten, dass die Pflegeleistungen
termingebunden abgerufen werden müssen, da nicht in Anspruch genommene
Zahlungen sonst verfallen.
Verhinderungspflege (Pflegegrad 2 –
5) durch Verwandte 1. und 2. Grades ist nicht möglich. Durch Freunde, Fremde
oder eine Pflegeeinrichtung ist sie möglich, muss aber vertraglich geregelt
sein.
Kurzzeitpflege (Pflegegrad 2 – 5)
ist nur möglich bei einer dafür zugelassenen Einrichtung, wie z. B. Altenheim,
AWO oder Deutsches Rotes Kreuz.
Tagespflege ist wichtig zur
Kontaktpflege für z. B. alleinstehende Personen, damit sie nicht vereinsamen.
Sie ist ohne Anrechnung auf Pflegegeld oder Sachleistungen möglich und wird je
nach Pflegegrad (2 – 5) unterschiedlich hoch erstattet.
Weitere Leistungen der Pflegekassen
sind beispielsweise
- der
für akute Notfälle wie Sturz, Verletzungen etc. wichtige Hausnotruf
- nötige
Wohnumbau-Maßnahmen (Bad-Umbau, Türen-Veränderung usw.).
Diese müssen
jedoch vor Beginn der Arbeiten bei der Pflegekasse unter Vorlage von mindestens
2 Kostenvoranschlägen beantragt werden.
Zum späteren Nachlesen zuhause
wurde den Anwesenden eine Mappe mit wichtigen Informationen nach der
Informationsveranstaltung überreicht.
www.senu-ndk.de